Der Fahrer muss mit einer Geldbuße von 250 € und einem Monat Fahrverbot rechnen. Zusätzlich zieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis ein.

Begründung: Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, gilt grundsätzlich als ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen. Das betrifft alle Arten von Betäubungsmitteln und ist unabhängig von der konsumierten Menge.

Die entzogene Fahrerlaubnis gibt es erst wieder, wenn durch eine medizinisch-psychogische Untersuchung (MPU) die Fahreignung nachgewiesen wird. In der Praxis gehört dazu der Nachweis von einem Jahr Drogenabstinenz durch ein freiwilliges Drogenscreening oder einen Haartest.


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